Keine Zeit, um krank zu sein?!
Albert Fleissig hat einen Grippevirus eingefangen und ist stark erkältet. Er geht zum Hausarzt und wird von diesem zu 100% krankgeschrieben. Als er nach dem Arztbesuch kurz seine Agenda konsultiert, wird er noch bleicher, als er schon ist. Termine über Termine! Albert Fleissig kommt zum Schluss: Ich kann es mir gar nicht leisten, krank zu sein!
Albert Fleissig spürt vom Arbeitgeber einen grossen Leistungsdruck. Er bangt um den Verlust der Arbeitsstelle, wenn er nicht arbeiten geht. Der Chef erwarte, dass man mittels moderner Technik mit einer Erkältung auch von zu Hause aus arbeiten könne, glaubt er. Die Anwesenheitsprämien, die in seinem Unternehmen eingeführt worden sind, spielen für ihn keine Rolle. Albert Fleissig geht es um seinen Job.
Albert Fleissigs Frau ist besorgt um die Gesundheit ihres Ehemannes und ruft den Rechtsdienst der Angestellten Schweiz an. Sie will wissen, wie die Situation rechtlich zu beurteilen ist.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht wahrzunehmen
Der Rechtskonsulent der Angestellten Schweiz erklärt ihr, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht die Gesundheit von Albert Fleissig schützen muss. Er muss aber auch dafür besorgt sein, dass Alberts Arbeitskollegen nicht mit dem Grippevirus angesteckt werden.
Anwesenheitsprämien, welche den falschen Anreiz setzen, trotz Krankheit zu arbeiten, seien stossend, erklärt der Rechtskonsulent weiter. Sie seien mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht zu vereinbaren.
Fazit: Der Arbeitgeber muss Albert Fleissig dazu anhalten, bei Krankheit nicht zu arbeiten. Albert seinerseits hat die Treupflicht, bei ansteckender Grippe auf die Arbeitsleistung zu verzichten.
Korab Macula, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz