Unbezahlter Urlaub: Ratschläge der Angestellten Schweiz
Welche Rechte und Pflichten hast du, wenn du unbezahlten Urlaub nimmst?
Du möchtest wie Romulus Answer unbezahlten Urlaub nehmen? Wir sagen dir, auf was du achten musst.
Das Ende der Krise rückt näher: Nach zwei von coronabedingten Einschränkungen geprägten Jahren ist die Rückkehr zu einem mehr oder weniger normalen Leben in greifbare Nähe gekommen. Für Romulus Answer hingegen ist es nicht das Ende der Krise, sondern der Anfang. Er stellt sich viele Fragen über seine derzeitige Situation und seine Zukunft. Um darüber nachzudenken, möchte er einen unbezahlten Urlaub von ein oder zwei Monaten nehmen. Bevor er mit seinem Vorgesetzten darüber spricht, erkundigt er sich beim Rechtsdienst der Angestellten Schweiz über seine Rechte und Pflichten.
Während eines solchen Urlaubs erbringen Arbeitnehmende keine Arbeitsleistung und die Arbeitgebenden zahlen ihnen keinen Lohn. Unbezahlter Urlaub ist kein Recht im Schweizer Arbeitsrecht. Einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Betriebsreglemente gewähren jedoch ein solches. Beispielsweise ermutigt der GAV MEM, den auch die Angestellten Schweiz unterzeichnet haben, die Unternehmen, einen derartigen Urlaub zu ermöglichen. Da das Schweizer Recht in Fragen des Elternurlaubs eher hinterherhinkt, haben sich viele GAV für die Einführung spezifischer unbezahlter Urlaube entschieden. Dies ist in der Betriebsvereinbarung von CBRE GWS der Fall.
Romulus Answer arbeitet in einem Unternehmen ohne GAV. Das Reglement seines Unternehmens enthält keine Bestimmungen zu unbezahltem Urlaub. Der Rechtsdienst der Angestellten Schweiz gibt ihm zuerst zwei Ratschläge:
-
Teile den Wunsch, unbezahlten Urlaub zu nehmen, dem Arbeitgeber früh genug mit. Dies ermöglicht es ihm, einen Ersatz zu organisieren und es verringert das Risiko einer Ablehnung.
-
Erstelle eine schriftliche Vereinbarung, die unter anderem den Zeitraum und die Dauer des unbezahlten Urlaubs festlegt. Es ist sinnvoll, in dieser Vereinbarung auch die Folgen eines unbezahlten Urlaubs zu erwähnen (siehe unten).
Wenn du wie Romulus Answer Mitglied der Angestellten Schweiz bist, kannst du gerne vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung den Rechtsdienst des Verbands um Rat fragen.
Der Rechtsdienst gibt Romulus Answer auch noch folgende Infos mit auf den Weg:
-
Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist es daher nicht möglich, während des unbezahlten Urlaubs eine bezahlte Tätigkeit für einen Dritten auszuüben.
-
Der Arbeitsvertrag kann während des Urlaubs gekündigt werden. Nach Rechtsprechung beginnt die Kündigungsfrist mit der Wiederaufnahme der Arbeit zu laufen.
-
Ab dem 31. Tag des unbezahlten Urlaubs entfällt die Sozialversicherungspflicht sowie der Anspruch auf Entschädigung bei Nichtberufsunfällen oder Krankheit. Romulus Answer kann in einem solchen Fall entweder eine private Versicherung abschliessen oder seine Versicherung verlängern, muss dann aber die Beiträge allein bezahlen.
-
Der Urlaubsanspruch kann für jeden vollen Monat der Abwesenheit um ein Zwölftel gekürzt werden. Wenn Romulus Answer während seines unbezahlten Urlaubs krank wird, kann er die verlorenen Tage nicht geltend machen (im Gegensatz zu den Urlaubstagen).
-
Der unbezahlte Urlaub wird bei der Berechnung von Fristen berücksichtigt, z. B. hinsichtlich des Dienstalters.
-
Er wird jedoch bei der Berechnung des 13. Monatslohns nicht berücksichtigt.
-
Es besteht auch kein Recht darauf, am selben Arbeitsplatz bleiben zu können.
Die Infos der Angestellten Schweiz haben für Romulus Answer die Sachlage geklärt. Er wird seinen unbezahlten Urlaub in deren voller Kenntnis antreten und kann sich auf seine persönliche Situation konzentrieren.
Hast du Fragen im Zusammenhang mit einem unbezahlten Urlaub? Wende dich per E-Mail (info@angestellte.ch) oder Telefon 044 360 11 11 an unsere Rechtsabteilung.