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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

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Vorbeugen ist besser als heilen

Montag, 02. Mai 2016

Aufgrund der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber die psychische und physische Gesundheit seiner Arbeitnehmer schützen.

Jeder Arbeitgeber muss in seinem Betrieb für ein gutes Arbeitsklima sorgen. Nur so kann er sicherstellten, dass er dem gesetzlichen Auftrag nach dem Schutz seiner Angestellten nachkommt. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf die seelische wie auch die körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden.

 

Schutz der psychischen Gesundheit des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit des Arbeitnehmers als Ganzes achten und schützen und für die Wahrung der Sittlichkeit am Arbeitsplatz sorgen. Dabei hat er Arbeitnehmende unter anderem vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz schützen.

Nach dem Motto „Vorbeugen ist besser als Heilen“ tut der Arbeitgeber gut daran, Situationen von sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz vorzubeugen. Dies kann er unter anderem durch folgende Massnahmen erreichen: Erstellen eines Leitbildes, klare Arbeitsteilung, Förderung der Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, vollständige Information der Mitarbeitenden, Einrichtung von Kummerkästen etc. Besteht bereits eine Mobbingsituation oder ist gar ein Mitarbeiter von sexueller Belästigung betroffen, muss der Arbeitgeber geeignete Massnahmen treffen, um den betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Unternimmt er nichts dagegen, obwohl er um die persönlichkeitsverletzende Situation weiss, verletzt er seine gesetzliche Fürsorgepflicht. Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann der Arbeitnehmer Schadenersatz und allenfalls gar eine Genugtuung vor Gericht erstreiten.

Wie können Sie vorgehen, wenn Sie selbst von Mobbing betroffen sind? Sehen Sie sich den Videobeitrag dazu an.

 

Schutz der physischen Gesundheit des Arbeitnehmers

Gern vergessen werden aber die Vorschriften zum „Betriebsklima“, welche sich auf die körperliche Gesundheit beziehen. Das Gesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, er habe für ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, den Arbeitnehmer vor negativen physikalischen, biologischen oder chemischen Einflüssen zu schützen und den Arbeitnehmer vor übermässiger Beanspruchung zu bewahren. Dazu gibt es detaillierte Vorschriften betreffend Beleuchtung, Lüftung, Temperatur etc. in den Arbeitsräumen.

Der Sommer steht bald vor der Tür und damit höhere Temperaturen. Muss sich ein Arbeitnehmer damit abfinden, auch bei Temperaturen bis zu 40 Grad im Büro zu arbeiten? Im Videobeitrag erfahren Sie es.

Abschliessend ist festzustellen, dass das Arbeitsklima nicht zu vernachlässigen ist. Was genau als störend empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung der Arbeitnehmenden ab. Sowohl beim Mobbing als auch bei der Raumtemperatur ist jeder Fall anders. Was aber immer gleich ist: Die Angestellten Schweiz stehen Ihnen in sämtlichen Fällen gerne beratend zur Seite.

 

Caroline Hasler, Rechtsanwältin Angestellte Schweiz

Dr. iur. Alex Ertl, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz

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