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Vorbezug der AHV-Altersrente – lohnt sich das?

Mittwoch, 30. Mär 2016

Felix Lebensgeniesser möchte seine AHV-Altersrente frühestmöglich beziehen, um das Leben als gesunder, lebensfroher Rentner nochmals in vollen Zügen geniessen zu können. Kann er das? Lohnt es sich für ihn auch finanziell?

Seit 1997 können Frauen und Männer Dank der Flexibilisierung des Rentenalters die Altersrente der AHV um ein oder zwei Jahre vorziehen. Der Vorbezug in der AHV ist dabei völlig unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbezugs bei der Pensionskasse und damit auch vom Zeitpunkt, in welchem sich jemand entscheidet, nicht mehr zu arbeiten.

Rente wird gekürzt

Fakt ist: Wer die AHV-Altersrente vor dem regulären Pensionierungsalter der AHV (bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre) bezieht, muss eine lebenslange Rentenkürzung in Kauf nehmen. Diese beträgt für ein Jahr 6,8 Prozent und für zwei Jahre 13,6 Prozent.

Weiter gilt zu berücksichtigen, dass, wer die AHV-Rente vorbezieht, bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters weiterhin der AHV-Beitragspflicht untersteht. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der oder die Betroffene weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielt. Auch nichterwerbstätige AHV-Bezüger müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters die Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. 

Bei normaler Lebenserwartung lohnt sich ein Vorbezug nicht

Ob es sich lohnt, die Altersrente der AHV früher zu beziehen, hängt unter anderem von der persönlichen finanziellen, steuerlichen und gesundheitlichen Situation der Betroffenen ab. Grundsätzlich gilt, dass sich ein Vorbezug umso weniger auszahlt, je älter man wird. Denn die AHV-Rente wird bis zum Lebensende gekürzt. Erreicht jemand das statistische Durchschnittsalter, so lohnt sich für sie oder ihn ein Vorbezug der AHV-Altersrente finanziell nicht. Dem gesunden Felix Lebensgeniesser ist demnach aus rein finanzieller Sicht davon abzuraten, seine AHV-Altersrente vorzuziehen.

Für eine abschliessende Beurteilung Ihrer persönlichen Situation und für die Klärung weiterer Fragen steht Ihnen der Rechtsdienst der Angestellte Schweiz gerne zur Verfügung.

lic. iur. Gila Fröhlich, Sozialversicherungsfachfrau und Rechtskonsulentin Angestellte Schweiz

 

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